Auch in der Schadstoffsanierung sind wir ein zugelassenes Unternehmen

Unser Leistungsangebot:

  • Abstimmen der Sanierung mit der Bezirksregierung und der BG
  • Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der TRGS
  • Planung und Berechnungen von Sanierungsbereichen
  • Ausführung der Sanierung mit geschultem Personal
  • Sanierung von Schadstoffen an TGA und kontaminierten Standorten
  • Asbest, fest- und schwachgebunden gemäß TRGS 519
  • KMF Mineralisolierstoffe Glaswolle
  • Lindan / PCB / PCP / PAK
  • Formaldehyd
  • Heizölverbraucheranlagen nach WHG 19 l. A1 /A2/ B Flüssigkeiten

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!

Seit dem 1. Januar 2010 ist das Verbot der Verwendung von R22 als Neuware in Kraft getreten. Betroffen sind ebenso Anlagen die mit Kältemitteln betrieben werden in denen R22 anteilig enthalten ist, darunter fallen unter anderem R401A, R402A und R123.

R 22 Ausstieg:
Gemäß der EU-Verordnung 1005/2009 ist die Verwendung des Kältemittels R 22 als Neuware seit dem 1. Januar 2010 verboten!
Zwar besteht die Möglichkeit der Verwendung von recyceltem R 22 noch bis zum 1. Januar 2015, jedoch kann die Verfügbarkeit dieser Recyclingware nicht garantiert werden, da einige große Hersteller von Kältemitteln ihr Angebot von recyceltem R 22 bereits eingestellt haben.
Für Sie als Betreiber von Kälteanlagen mit R22 bedeutet dies zu handeln, im besten Falle bevor es zu einer Havarie der Anlage kommt!
Je nach Anlagentyp gibt es verschiedene Möglichkeiten, von der Umstellung auf andere Kältemittel bis hin zum Austausch bestehender Systeme durch komplette Neuanlagen. Insbesondere durch den Einsatz von effizienten Neuanlagen ergeben sich oftmals ungeahnte Energieeinsparpotentiale.